KBM Handels- und Beratungs GmbH - AGBs
KBM Handels- und Beratungs GmbH - AGBs
Allgemeine Vertragsbedingungen der Firma
KBM Handels- und Beratungs GmbH
Auftragnehmer
Stand 2023
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus der Urkunde, durch die der
Vertrag zustande gekommen ist.
BAUSEITIGE VORAUSSETZUNGEN
- Der Auftraggeber ( AG ) hat die zu dämmenden Bauten und Bauteile so zu übergeben, das die
beauftragten Leistungen funktionsgerecht ohne Behinderung und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden können.
- Die Ausbauplanung und Gewerkekoordinierung muss fertig gestellt und freigegeben sein.
STROM, WASSER
- Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos
AUSFÜHRUNG
3.1. Der Auftraggeber hat für das Projekt erforderlichen Bewilligungen und behördliche Genehmigungen
einzuholen.
- Etwaige Einbauten sind hinsichtlich Art und genauer Lage vor Leistungsbeginn bekannt zu geben.
- Die Ausführung hat nach den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Plänen
zu erfolgen.
- Folgende Leistungen sind als Hauptleistung zu werten, sofern nichts anderes vereinbart ist und werden
gesondert an den Auftraggeber verrechnet.
3.6. Reinigen grober Verschmutzung durch Bauschutt und Restmüll anderer Unternehmer.
Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen.
3.7. Herstellen von Hilfskonstruktionen im Bereich Decken und Wänden zur Aufnahme von Einbauteilen
wie Lüftung, Beleuchtung, Zargen ect.
3.8. Herstellen, Anpassen und/oder Nacharbeiten von/an Aussparungen, Einbauteilen und Installationen.
3.9. Ausbau und/oder Wiedereinbau von Verkleidungs- oder Dämmelementen für Leistungen anderer Firmen.
WITTERUNGSEINFLÜSSE
- Die Sicherung des Bauwerkes gegen schädliche Witterungseinflüsse ( Niederschlagswasser ) ist
bauseits vorzunehmen und vom Auftraggeber sicherzustellen.
- Die Wasserdampfabgabe von Bauteilen, wie Estrichen und Verputzen, muss bereits abgeklungen sein.
REGIEARBEITEN
- Werden vom Auftraggeber Regiearbeiten angeordnet, so bedarf es einer schriftlichen Bestätigung
an die Firma Kriz-Brandschutz-Montagen Diese werden vom Auftraggeber gesondert verrechnet.
AUFMAß, LEISTUNGSABNAHME, ÜBERNAHME
- Die im Angebot ausgewiesenen Massen sind Zirka-Mengen. Verrechnet werden die Mengen laut
Massenermittlung bzw. laut Aufmaß
- Wenn nicht anders vereinbart, wird das Aufmaß gemeinsam auf der Baustelle festgestellt.
- Nach Fertigstellung der gesamten beauftragten Leistungen wird die Abnahme durch den
Auftraggeber durchgeführt.
- Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, wird dies der Auftraggeber nicht zum Anlass
nehmen, Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben, jedoch kann bis zur Behebung der Mängel
ein den Mängeln entsprechender Betrag zurückbehalten werden.
GEWÄHRLEISTUNG
- Der Auftragnehmer erbringt eine sach,- und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen.
- Mit dem Tag der Abnahme beginnt die Gewährleistung.
- Für statisch bedingte Risse wie zb. Spannungs-, Bewegungs- oder Setzungsrisse haftet der
Auftragnehmer nicht.
- Mängel sind durch den Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die Behebung von Mängel durch dritte kann nur dann erfolgen, wenn dies Ausdrücklich zwischen dem
Auftraggeber und der Firma Kriz-Brandschutz vereinbart wurde oder wenn die Fa. Kriz-Brandschutz nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gegebenen Nachfrist die Mängel nicht selbst behoben hat. Durch
gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Ursprüngliche Gewährleistungspflicht
nicht verlängert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
TERMINE
- Die im Angebot angeführten Termine sind unverbindlich und können erst bei der Auftragserteilung
fixiert werden.
ANGEBOT – AUFTRAG
- Die Bindefrist der Angebote beträgt 2 Monate.
- Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich durch Unterschrift und Datum des Auftraggebers.
- Bei mündlichem oder telefonischen Auftrag wird dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung übersandt,
die innerhalb von 7 Tagen bestätigt zu retournieren ist.
ZAHLUNG, ABRECHNUNG
- Am Tag der Materialanlieferung wird eine Teilzahlung von 35 % des Auftragswertes fällig.
Der Tag der Anlieferung ist auch Montagebeginn. Die Zahlung erfolgt in Bar oder Überweisung mittels
Zahlschein auf ein Bankkonto am selben Tag.
Bei Kleinaufträgen unter 1.000 € entfällt eine Anzahlung.
Bei Aufträgen über 5.000 € können weitere Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt gestellt werden.
Hierbei wird eine schriftliche Abmachung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen.
- Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Schlussrechnung gelegt.
- Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind bindender Bestandteil des Vertrages. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug frei
Zahlstelle der Firma Kriz- Brandschutz zu leisten. Es wird nur eine Zahlung in Bar oder Rechnung akzeptiert !
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 3 % über den Anleihezinsfuß, mindestens aber 8% berechnet.
- Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, auch für die Teilrechnungen, behält sich die Firma KBM
vor, die Baustelle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzustellen. Insbesondere stehen dem
Auftragnehmer im Verzugsfall außer den Verzugszinsen alle Kosten im Zusammenhang mit Mahnungen,
außergerichtlichen Eintreibungen, Anmeldungen oder Insolvenzverfahren oder Anwaltsinterventionen zu.
GERICHTSTAND
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Hauptsitz der Firm Kriz-Brandschutz-Montagen
Bezirksgericht Gänserndorf zuständig.
Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung Österreichischer Rechtsvorschriften.